martes, 19 de julio de 2016

Steuertipp: Verluste mit Optionen

Die Depotbanken müssen die Meinungsänderung des Fiskus noch in ihren EDV-Systemen umsetzen.

Nachdem dem Urteil des Bundesfinanzhofs zu Beginn des Jahres beugt sich nun die Finanzverwaltung der Entscheidung und erkennt den Verfall bei Kauf- und Verkaufsoptionen steuerlich an.

No hay comentarios:

Publicar un comentario